Mit dem Vorschlag der Innenminister wurde erneut in der Mottenkiste der Verbotsdebatten gegriffen und geflissentlich verschwiegen, dass erst im vergangenen Jahr das Jugendschutzrecht novelliert wurde. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert, die Indizierungskriterien wurden in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert, weiter wurde die Mindestgröße der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gesetzlich festgeschrieben.
Wenn jetzt ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot sogenannter Killerspiele gefordert wird, geht es weniger um Kinder- und Jugendschutz, denn Kindern und Jugendlichen dürfen solche Spiele schon jetzt gar nicht zugänglich gemacht werden. Er geht darum, Erwachsene vor solchen Spielen zu ›schützen‹. Damit wird elementar die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit berührt.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: ›Bei den jüngsten Vorschlägen der Innenministerkonferenz muss man den Eindruck gewinnen, dass es nicht um Jugendschutz, sondern schlicht nur um Wahlkampf geht. Oder soll ernsthaft in den letzten Sitzungstagen des Bundestages vor der Sommerpause und der Bundestagswahl, hopp la hopp ein neues Gesetz gezimmert werden. Der Jugendschutz und die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit sind viel zu wichtig, um sie den wahlkämpfenden Innenministern von Bund und Ländern zu überlassen.
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